Der Schulhort
wird geführt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und den Rahmengesetz für Horte in Bayern. Der Hort ist gesellschaftlich notwendig und reagiert auf die veränderten Lebenswelten der Familien und dem gesellschaftlichen Anliegen nach mehr Ganztagesbetreuung für Schulkinder.
Wir sehen den Schulhort als eine eigenständige Bildungseinrichtung, der alle Lebensbereiche des Schulkindes mit einbezieht, familienergänzende Erziehungs- und Bildungsarbeit fördert, sich den Anforderungen des Schulalltags stellt und persönlichkeitsfördernd auf das Kind einwirkt.
Unser Schulhort hat es sich zur Aufgabe gemacht, jedem Kind eine Umgebung zu schaffen, in der es sich sichtlich Wohl fühlen kann, in der es ein soziales Klima vorfindet das seine Kompetenzen stärkt, in der es Toleranz, Geborgenheit, Zuwendung seitens kompetenter Erzieher und Zeit für sich selbst erfährt.
Unser pädagogisches Gesamtkonzept können Sie hier einsehen: